PHÖNIX
Der Kunstpreis für Nachwuchskünstler
Der PHÖNIX fördert talentierte Nachwuchskünstler, die den Durchbruch vor sich haben und noch nicht auf dem Kunstmarkt etabliert sind, durch Ankauf von Kunst in Höhe von 20.000 Euro. Darüber hinaus werden die Preisträger durch die fortwährenden Ausstellungen ihrer Werke, Pressearbeit und langfristige Begleitung ihrer Aktivitäten unterstützt. Der PHÖNIX wird seit 2005 verliehen, seit 2021 von Eurobuch GmbH (eurobuch.com) und dem Programm “Werksviertel-Mitte Kunst“ (werksviertel-kunst.de) gemeinsam.
PHÖNIX Preisträgerin 2022
Auslobung
Teilnahmeberechtigt sind Bildende Künstler aus dem deutschsprachigen Raum oder zurzeit im Ausland lebende Deutsche, wünschenswerter Weise
- mit akademischer Ausbildung
- mit Ausstellungen in Museen, Galerien, Privatsammlungen oder Kunstvereinen
- mit Auszeichnungen oder Preisen
- mit Veröffentlichungen in der Fachpresse.
Zugelassen sind ausschließlich Gemälde, Skulpturen und Papierarbeiten.
Modalitäten
Der PHÖNIX ist mit einem Preisgeld von 20.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird von der Eurobuch GmbH direkt an den Preisträger übergeben.
- Für das Preisgeld übereignet der Preisträger der Eurobuch GmbH Kunstwerke.
- Im Anschluss an die Preisverleihung werden die Werke des Preisträgers in den Räumen der Eurobuch GmbH bleibend ausgestellt.
Teilnahme
Bitte senden Sie Abbildungen Ihrer Kunstwerke zusammen mit Ihren frei gestalteten Bewerbungsunterlagen auf dem Postweg inklusive Rückporto oder per aussagekräftiger (!) Mail (bitte nur Anhänge, keine Links) bis spätestens 30. 11. 2021 (Poststempel) an diese Adresse:
Dr. Barbara Haubold –
Kunstbeauftragte
Eurobuch GmbH
Hauptstraße 2
82327 Tutzing
Deutschland
info@barbara-haubold.de
Telefon: +49 (0)8158-90 34 60
Mit der Einsendung der Bewerbungsunterlagen erkennen die Bewerber die Bedingungen des Wettbewerbs an.
Entscheidung
Künstler, die in die Endauswahl kommen, senden nach Aufforderung maximal drei Exponate an Eurobuch GmbH. Die Exponate sind für den Transport zu versichern.
Die Entscheidung des Kuratoriums wird den ausgewählten Bewerbern unaufgefordert mitgeteilt. Sie ist nicht anfechtbar und wird nicht begründet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.